FFP2-Maskenpflicht:
Per Gesetz ist seit dem 01.10.2022 das Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen verpflichtend für jeden Besucher (= Patient, Postzusteller, Begleitperson...). Eine OP-oder Alltagsmaske ist nicht ausreichend.
Bitte ersparen Sie sich und uns Diskussionen über Ihre individuellen Meinungen zu diesem Bundesgesetz. Bleiben Sie höflich. Sollten Sie die Maske vergessen haben, können Sie sich in der nächstgelegenen Apotheke oder Drogerie eine kaufen. Ohne die FFP2-Maske dürfen Sie die Praxis nicht betreten.
Wir arbeiten seit Beginn der Pandemie unter hohem persönlichen Risiko stets in Präsenz- für Sie. Wir unterliegen im Gegensatz zum Normalbürger einer Impfpflicht und verbringen seit fast 3 Jahren den gesamten Arbeitstag mit Schutzmaske. Wir finden, es ist im Gegenzug von Ihnen wirklich nicht zuviel verlangt, wenn Sie nur während Ihres Aufenthalts bei uns eine Maske tragen müssen. Damit die Patienten auch in Zukunft Arztpraxen vorfinden, die geöffnet haben und Sie versorgen können, ist das auch nötig.
Wir schützen Sie seit 3 Jahren, schützen Sie bitte auch uns!
Coronaimpfungen: Die angepassten Impfstoffe sind da (BA-5-Omikron). Auffrischungsimpfungen lt. STIKO für jeden ab 60 Jahren sowie mit Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf (z.B. Diabetes, Herz- und Lungenerkrankungen, Rheuma etc.)
Bitte melden Sie sich über das normale Praxistelefon. Impfungen sind jederzeit zu den Sprechzeiten möglich.